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Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall – online beauftragen.
Ihnen ist jemand reingefahren? Melden Sie den Schaden online, laden Sie Fotos und Fahrzeugschein hoch – ein unabhängiger Sachverständiger erstellt Ihr Gutachten. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
✓ Für Geschädigte kostenlos*
✓ Keine Vorkasse
✓ Deutschlandweit
Ihr gutes Recht
Das muss die gegnerische Versicherung zahlen
✓ Sachverständigengutachten
✓ Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert
✓ Merkantile Wertminderung
✓ Nutzungsausfall oder Mietwagen
✓ Abschleppkosten & Auslagen
✓ Anwaltskosten
Dauert ca. 2 Minuten · 100 % online
Wann lohnt sich ein Gutachten?
Unverschuldet verunfallt? Dann steht Ihnen ein Gutachter zu.
Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen frei zu wählen – nicht den der gegnerischen Versicherung.
Der Unfallgegner ist schuld
Bei einem Haftpflichtschaden muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihren Schaden vollständig ersetzen – inklusive Gutachterkosten.
Schaden über ca. 750 €
Ab dieser Grenze (Bagatellgrenze) gilt ein Gutachten in der Regel als erforderlich. Bei kleineren Schäden beraten wir Sie, was sinnvoll ist.
Volle Ansprüche sichern
Ein Gutachten dokumentiert neben den Reparaturkosten auch Wertminderung und Nutzungsausfall – Posten, die ein Kostenvoranschlag nicht enthält.
Ablauf
In 4 Schritten zu Ihrem Gutachten
1
Online melden
Schaden in ca. 2 Minuten melden, Fotos und Fahrzeugschein hochladen.
2
Wir rufen Sie an
Wir prüfen Ihre Angaben und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
3
Gutachten wird erstellt
Ein unabhängiger Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug und erstellt das Gutachten.
4
Regulierung
Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung – auf Wunsch mit Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Das sollten Sie bereithalten
Keine Sorge: Was fehlt, können Sie jederzeit nachreichen.
📷 Fotos vom Schaden (Übersicht + Nahaufnahmen)
📄 Fahrzeugschein – für die Fahrzeugdaten
🚗 Kennzeichen / Versicherung des Unfallgegners
📋 Polizeibericht oder Unfallbericht (falls vorhanden)
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Was kostet mich das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts: Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie treten nicht in Vorkasse.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Und wenn die Schuldfrage unklar ist?
Melden Sie den Schaden trotzdem online. Wir besprechen Ihren Fall telefonisch und sagen Ihnen offen, welcher Weg sinnvoll ist.
Ich war selbst schuld – was nun?
Dann zahlt keine gegnerische Versicherung. Wir erstellen Ihnen einen Online-Kostenvoranschlag zum Festpreis von 199 €.
Unverschuldeter Unfall? Jetzt Schaden melden.
Fotos und Fahrzeugschein hochladen – wir melden uns und kümmern uns um den Rest.
Selbst verschuldet? Zum Online-Kostenvoranschlag →