Unverschuldeter Unfall? Das Gutachten zahlt der Gegner*
Kfz-Gutachten online beauftragen – in 5 Minuten.
Fotos hochladen, Unfalldaten eintragen – fertig. Ein unabhängiger Sachverständiger erstellt Ihr Gutachten, wir kümmern uns um die Regulierung. Alles online, ohne Werkstattbesuch.
✓ Für Geschädigte kostenlos*
✓ Deutschlandweit vor Ort
✓ Keine Vorkasse
Schaden online melden · Frage 1
Was ist passiert?
Mir ist jemand reingefahren
Haftpflichtschaden – Gutachten für Sie kostenlos
→
Selbst verursacht / kein Gegner
Online-Kostenvoranschlag für 199 €
→
★★★★★ Ausgezeichnet · 275 Google-Bewertungen
*Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Sachverständigen übernehmen (in der Regel ab ca. 750 € Schadenhöhe).
Ablauf
So einfach beauftragen Sie Ihr Kfz-Gutachten online
Kein Werkstattbesuch für die Schadenmeldung, keine Warteschleife: Sie melden den Unfall digital, wir kümmern uns um den Rest.
1
Schaden online melden
Schuldfrage, Fotos und Beschreibung – direkt vom Smartphone.
2
Prüfung & Rückmeldung
Wir prüfen Ihre Angaben und rufen Sie an, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
3
Begutachtung durch Sachverständige
Ein unabhängiger Sachverständiger in Ihrer Nähe erstellt das Gutachten.
4
Regulierung & Auszahlung
Das Gutachten geht an die Versicherung – Sie wählen Reparatur oder Auszahlung.
Dauert ca. 2 Minuten · 100 % online
Leistungen
Zwei Wege – je nach Schuldfrage
Unfallgutachten (Haftpflichtschaden)
Nach einem unverschuldeten Unfall: Unser Sachverständiger dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Kosten trägt die gegnerische Versicherung
Mehr zum Unfallgutachten →
Online-Kostenvoranschlag
Bei selbst verschuldeten Schäden oder Schäden ohne Unfallgegner: Kalkulation der Reparaturkosten durch unsere Sachverständigen – komplett online.
Festpreis 199 €
Mehr zum Kostenvoranschlag →
Kosten
Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadenersatz – dazu gehören auch die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Diese trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Wichtig: Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen. Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag – ein eigenes Gutachten sichert Ihre Ansprüche.
Jetzt Schaden melden →Unverschuldeter Unfall, Schaden über ca. 750 €
Gutachten · für Sie kostenlos
Selbst verschuldeter Unfall
Online-Kostenvoranschlag · 199 €
Kein Unfallgegner (z. B. Wild, Hagel, Glas)
Online-Kostenvoranschlag · 199 €
Teilschuld / Schuldfrage offen
Wir beraten Sie zum passenden Vorgehen
Warum wir
Digital gemeldet. Persönlich begutachtet.
Sachverständige in ganz Deutschland – wir finden den passenden in Ihrer Nähe.
Unabhängig
Wir arbeiten für Sie – nicht für die Versicherung.
Deutschlandweit
Ein Sachverständiger in Ihrer Nähe.
Rundum betreut
Auf Wunsch mit Fachanwalt und Partnerwerkstatt.
Ohne Vorkasse
Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Bewertungen
Das sagen unsere Kunden
★★★★★
„Vom Erstkontakt bis zur Abwicklung exzellent. Herr Schroer war äußerst kompetent und hat meine Erwartungen an einen seriösen Gutachter zu 100 Prozent erfüllt.“
Roman J. · Google-Bewertung
★★★★★
„Einfache Terminvereinbarung, sehr nette Mitarbeiter, generell sehr einfach und übersichtliches Gutachten. Nur zu empfehlen.“
Mika B. · Google-Bewertung
★★★★★
„Sehr gutes Personal und sehr freundlich, alles wurde sehr schnell bearbeitet. Immer wieder gerne.“
Reinhold S. · Google-Bewertung
Ausgezeichnet – basierend auf 275 Google-Bewertungen
FAQ
Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten
Alles Weitere besprechen wir nach Ihrer Online-Meldung persönlich mit Ihnen.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall nichts: Die Kosten des Sachverständigen gehören zum Schadenersatz und werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Bei selbst verschuldeten Schäden erstellen wir Ihnen einen Online-Kostenvoranschlag zum Festpreis von 199 €.
Muss ich in Vorkasse gehen?
Bei Haftpflichtschäden in der Regel nicht. Das Honorar des Sachverständigen wird direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Gutachten oder Kostenvoranschlag – was bekomme ich?
Das hängt von der Schuldfrage ab: Nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) erstellen wir ein Gutachten – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Bei selbst verschuldeten Schäden oder Schäden ohne Unfallgegner erstellen wir einen Online-Kostenvoranschlag für 199 €.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Reichen Fotos für ein Gutachten aus?
Ihre Fotos sind die Grundlage für die erste Einschätzung. Je nach Schaden und benötigter Leistung besichtigt ein Sachverständiger aus unserem Netzwerk Ihr Fahrzeug anschließend persönlich vor Ort.
Welche Fotos und Unterlagen brauche ich?
Übersichtsfotos des Fahrzeugs von allen Seiten, Nahaufnahmen der Schäden (im Querformat), ein Foto vom Kilometerstand und gerne auch den Fahrzeugschein – so haben wir direkt alle Fahrzeugdaten. Falls vorhanden: Unfallbericht, Polizeibericht oder Schreiben der Versicherung.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen statt zu reparieren?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie fiktiv abrechnen: Sie erhalten die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten ausgezahlt und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen.
Unfall gehabt? Melden Sie Ihren Schaden jetzt online – in ca. 2 Minuten.
Schaden in 5 Minuten online melden. Wir melden uns und kümmern uns um Gutachten und Regulierung.